| Kurzprotokoll der Bürgerversammlung vom 08. Oktober 2009 |
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Zu Beginn der Veranstaltung begrüßte BM Kriz neben dem Gemeinderat die Mitwirkenden der Veranstaltung: Herrn Günther Manz vom Büro für konzeptionelle Entwicklungsplanung in Bad Buchau sowie Frau Dietlinde Eckardt und Herrn Richard Norz vom Regierungspräsidium Tübingen. BM Kriz sprach aus, dass er sich darüber freut, dass die Veranstaltung von einer großen Zuhörerzahl besucht wird. Anschließend gab er einen kurzen Abriss über die Bedeutung des § 20a der Gemeindeordnung (Bürgerversammlung). Die Bürgerversammlung stellt danach ein besonders geeignetes Mittel zum notwendigen Gedankenaustausch zwischen der Gemeinde und ihren Einwohnern dar.
Herr Manz bedankte sich für die Gelegenheit, die gefertigte Strukturanalyse Dorfkern Oggelshausen in dieser Art und Weise vorstellen zu dürfen. Nach einer Einführung über allgemeingültige Rahmenbedingungen in der Gesellschaft wie Geburtenentwicklung, Alterung und Geländeverbrauch ging er auf die für Oggelshausen spezifischen Werte und Bedingungen ein, wobei jeweils Vergleiche zu den anderen Federseegemeinden, dem Landkreis und dem Land Baden-Württemberg hergestellt wurden.
Folgende Schwerpunkte wurden dargestellt:
Zusammenfassend stellte Herr Manz fest, dass Oggelshausen prädestiniert ist, sich als familienfreundliche Kommune weiterzuentwickeln. Eine weitere Verzahnung von Kindergarten und Grundschule wird empfohlen. Außerdem bieten sich günstige Bauplätze in vernünftigem Maß für junge Familien, kontinuierliche Aktivitäten für jung und alt sowie Förderung des Vereinslebens an. Auf den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur, des Dorfkerns sowie der Aktionen mit indentitätsstiftenden Wirkungen sollte besonderer Wert gelegt werden.
Frau Eckardt nahm Bezug auf das ausgelegte Formblatt zur ELR-Förderung. Frau Eckardt gab einen kurzen Abriss über die Entwicklung der Förderinstrumente vom Dorfentwicklungsprogramm bis zum aktuellen ELR. Sie erläuterte anschließend die Förderschwerpunkte sowie die Möglichkeiten im Förderschwerpunkt Wohnen: hier geht es insbesondere um die Themen Wohnraum erhalten, Leerstände umnutzen, Baulücken schließen und Abriss baufälliger Gebäude. Sie stellte dabei auch klar, dass grundsätzlich ein alleiniger Abbruch von Gebäuden ohne weitere Maßnahmen nicht förderfähig sei.
Im Anschluss an den Vortrag bedankte sich BM Kriz sowohl bei Herrn Manz wie auch bei Frau Eckardt für die Ausführungen. Er wünschte sich, dass die Vorgaben innerhalb des ELR zu Fördermöglichkeiten im Bereich Wohnen gelockert werden, da der Bezug zur bisher dorfgerechten Bebauung (Formulierung „ortsbildgerechte Neubauten“) gerade die Bauerwartungen junger Leute nicht abdeckt. Sofern dadurch gerade junge Familien nicht in die Ortskerne gezogen werden, geht die Entwicklung des ELR an die Zielvorstellungen vorbei. Jedes Gebäude ist aus seiner Sicht ein Zeitzeuge. Herr Norz verwies darauf, dass die Gemeinde hier selbst steuern und planen darf, eine Förderung aber an die rechtlichen Vorgaben gebunden ist.
Zu folgenden Themen gab es Wortmeldungen, Anregungen, Fragen und Diskussionen:
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