Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24.07.2000 (GBl.S.582, berichtigt S.698) in der Fassung vom 01.12.2005 (GBl.S.705) in Verbindung mit § 1 der ersten Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung vom 31.10.1955 (GBl.S.235) hat der Gemeindrat am 29.10.2007 folgende Satzung beschlossen:
Die Anschlagsfrist beträgt eine Woche.
Diese Satzung tritt am 01.12.2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen vom 08.01.2007 außer Kraft.
Ausgefertigt! Oggelshausen, den 29.10.2007
Kriz
Bürgermeister
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