Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Ausschreibung des Jahresprogramm 2010

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat das Jahresprogramm 2010 zum „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)“ ausgeschrieben. Grundlage ist die ELR-Richtlinie, vom 01.01.2008 (www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort: ELR).

Grundsätzliches

Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm ist das Vorliegen einer gemeindlichen Konzeption für den zu entwickelnden Ort. Diese Konzeption wurde in Form der "Strukturanalyse Dorfkern Oggelshausen" bereits erstellt.

Die zur Umsetzung konkret vorgesehenen Projekte werden entsprechend ihrer Wertigkeit und der vorgesehenen zeitlichen Realisierung in einer Prioritätenliste aufgenommen. Im Einplanungsverfahren wird auf eine zügige Umsetzung der Projekte geachtet. Die Aufnahme in das Programm erfolgt durch die Programmentscheidung des Ministeriums. Für die Förderung besonders innovativer bzw. umweltorientierter privat-gewerblicher Vorhaben werden auch EU-Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Programms „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB – Teil EFRE in Baden-Württemberg 2007 – 2013“ eingesetzt.

Zuwendungsfähige Maßnahmen

Zuwendungsfähige Maßnahmen in den Förderschwerpunkten
  • „Arbeiten“
  • „Grundversorgung“
  • „Gemeinschaftseinrichtungen“ und
  • „Wohnen“
werden nach Maßgabe der ELR-Richtlinie gefördert. Das Jahresprogramm 2010 konzentriert die Förderung entsprechend der Zielsetzung der ELR-Richtlinie auf die innerörtliche Entwicklung. Damit sollen zum einen die Ortskerne gestärkt und zum anderen der Landschaftsverbrauch im Außenbereich gebremst werden. Darüber hinaus wird die ökologische Komponente des ELR betont. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen der rationelle Energieeinsatz, die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang. Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Förderprojekte.

Die Förderschwerpunkte nach der ELR-Richtlinie:

  • „Wohnen“
Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude und ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken sowie Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse einschl. Grunderwerb und vorbereitenden Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken.
  • „Grundversorgung“
Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen
  • „Arbeiten“
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleineren und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen; Reaktivierung von Gewerbebrachen.
Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere: Kraftfahrzeuge, reine Ersatzinvestitionen, reine Maschineninvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle Effekte, Mietwohnungen in Neubauvorhaben, der Grunderwerb zwischen Angehörigen, die Mehrwertsteuer.

Verfahren/Informationen

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Gemeinde gestellt werden. Die Gemeinde erstellt eine Projektliste, die bis spätestens 30.10.2009 dem Landratsamt Biberach und dem Regierungspräsidium Tübingen vorgelegt wird. Damit eine rechtzeitige Beratung von Antragstellern und Erörterung von Projekten mit der Bearbeitungsstelle beim Regierungspräsidium erfolgen kann, muss die Antragstellung bei der Gemeindeverwaltung spätestens bis zum, 18.09.2009 erfolgen.

Weitere Informationen zur Förderung und das Verfahren erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.


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