Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Ausschreibung des Jahresprogramm 2011

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat das Jahresprogramm 2011 zum „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)“ ausgeschrieben. Grundlage ist die ELR-Richtlinie, vom 01.01.2008 (www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort: ELR).

Grundsätzliches

Der Schwerpunkt der Förderung wird im ELR auf die innerörtliche Entwicklung gelegt. Damit sollen sowohl die Ortskerne gestärkt als auch der Landschaftsverbrauch gebremst und der nachhaltigen ökologischen Entwicklung Vorschub geleistet werden. Im Rahmen des ELR-Jahresprogramm 2011 muss für den zu entwickelnden Ort eine Konzeption eingereicht werden, in der die strukturelle Ausgangslage, die Entwicklungsziele und die zur Umsetzung konkret eingereichten vorgesehenen Projekte dargestellt werden. Diese Konzeption wurde in Form der "Strukturanalyse Dorfkern Oggelshausen" bereits erstellt. Die Projekte sind entsprechend ihrer Wertigkeit und der vorgesehenen zeitlichen Realisierung in einer Prioritätenliste darzustellen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft letztlich das Ministerium. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen der rationelle Energieeinsatz und die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzungen.

Zuwendungsfähige Maßnahmen und Fördersätze:

  • Förderschwerpunkt „Wohnen“ - Schaffung von
Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken (dorfgerecht u. maßstäblich) Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung, Wohnumfeldver - besserung, Baujahr i. d. R. vor 1945) vorbereitende Maßnahmen für die Baureifmachung von Grundstücken.

Der Fördersatz beträgt 30%, im Falle einer Umnutzung bis max. 40.000 Euro, im Übrigen bis max. 20.000 Euro je Wohneinheit (mind. 3 Zimmer und 70 qm). Die Beschränkung durch die Einhaltung der Einkommensgrenze und der Mieter bei Mietwohnungen sind weggefallen. Die Mindestzuschusssumme beträgt 5.000 Euro pro Wohneinheit. Umnutzungen genießen auf der Schiene privat - nichtgewerblicher Maßnahmen Fördervorrang. Mietwohnungen in Neubauvorhaben können weiterhin nicht gefördert werden. Zur Antragsstellung für die Wohnraumförderung werden neben dem Antragsformular ein detaillierter Kostenvoranschlag (nach DIN 276 Teil 2 gegliedert) und ein Bild des zu fördernden Objektes benötigt. Bei Neubauvorhaben sowie bei Umnutzungen sind entsprechende Pläne (besser noch Baugenehmigungsunterlagen) sowie eine Wohnflächenberechnung zum Vor - haben vorzulegen.

  • Förderschwerpunkt „Grundversorgung“
Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen durch Erhaltung von Einrichtungen der Grundversorgungwie z.B. Einzelhandelsgeschäfte, Dorfgasthäuser (einschl. Sälen). Private Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ können mit bis zu 20% der zuwendungsfähigen Aufwendungen (max. 200.000 Euro) gefördert werden.
  • Förderschwerpunkt „Arbeiten“
Bei privat-gewerblichen Vorhaben beträgt der Fördersatz bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen für strukturell bedeutsame Vorhaben wie z.B. die Entflechtung unverträglicher Gemengengelagen oder die Reak - tivierung von Gewerbe- und Militärbrachen, im Übrigen bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Nicht zuwendungsfähig sind: Fahrzeuge; reine Ersatzinvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle Effekte. Die Förderung ist auf max. 200.000 Euro begrenzt. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten Beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung darf 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen („Deminimis“-Beihilfe). Gefördert werden nur noch Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, wobei diese sich nicht zu 25 v. H. oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen mit mehr Beschäftigten befinden dürfen.

Zur Antragsstellung wird neben dem Antragsformular eine Projektbeschreibung sowie eine Betriebsbeschreibung benötigt, in den Angaben zur Unternehmensgröße, die Zahl der Arbeitsplätze vor und nach der Investition sowie der vorgesehene Durchführungszeitraum enthalten sind. Des Weiteren muss noch ein Kostenvoranschlag, Pläne (besser noch Baugenehmigungsunterlagen) und die Erklärung zur „De-minimis-Beihilfe“ vorgelegt werden. Für die Förderung besonders innovativer bzw. umweltorientierter privat-gewerblicher Vorhaben im Sinne der Lissabon und Göteborg-Strategie werden auch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Programms „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)-Teil EFRE in Baden-Württemberg 2007 - 2013 eingesetzt. Schwerpunktmäßig können privat-gewerbliche Vorhaben zur Schaffung und Sicherung von dauerhaften Arbeitsplätzen gefördert werden, bei denen die bauliche Investition in Verbindung mit der Entwicklung oder Einführung von Innovationen, z.B. neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren, im Unternehmen steht und / oder auf Beiträge zum Ressourcenschutz ausgerichtet ist. Auch innovationsorientierte Existenzgründungen und wachstums- und beschäftigungsorientierte Unternehmensinvestitionen kommen für eine EFRE-Förderung in Betracht. Zur Unterstützung der konjunkturellen Entwicklung erhalten privat- gewerbliche Vorhaben beim Auswahlverfahren eine besondere Aufmerksamkeit. Sofern bei privat-gewerblichen Anträgen absehbar ist, dass sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft gefördert werden sollen, ist sowohl für die Besitz- als auch für die Betriebsgesellschaft ein Antrag zu stellen. Eine Kumulation mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme des Landes ist nur zulässig, wenn dies für die Erhaltung eines stark gefährdeten Kulturdenkmals erforderlich ist. Eine Kombination von Fördermitteln aus diesem Förderprogramm mit solchen aus anderen Programmen ist möglich, wenn sich diese auf unterschiedliche Bereiche der Einzelmaßnahmen beziehen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit der Baumaßnahme erst begonnen werden darf, wenn die Bewilligung vorliegt. Der Beginn der Baumaßnahme vor der Bewilligung führt zur Streichung des Zuschusses. Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich über die Gemeindeverwaltung gestellt werden. Die Antragsformulare können bei der Gemeindeverwaltung abgeholt oder und der Internetadresse www.rp-baden-wuerttemberg.de abgerufen werden. Unter dieser Adresse ist auch ein Infoblatt eingestellt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung. Gerne sind wir bereit, Ihr Vorhaben bei Bedarf mit dem Regierungspräsidium auf die Fördermöglichkeit abzuklären. Letzter Termin zur Einreichung von Anträgen bei der Gemeindeverwaltung ist der 15.09.2010.


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