Kurzprotokoll der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 06.04.2009
§ 1: Sanierungsarbeiten an Grundschule, Heizzentrale und im Rathaus
- Information über den Sachstand
Zu diesem Tagesordnungspunkt sowie zu TOP 2 begrüßt BM Kriz Herrn Architekt Vogel. Dieser erläuterte den aktuellen Stand der Arbeiten.
- Vergabe der Küchenausstattung
Beschluss:
Die ausgeschriebenen Gewerke werden an den günstigsten Bieter (Fa. Kleinert/Salem) zum Angebotspreis von 10.734,87 € vergeben.
§ 2: Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen des Konjunkturförderprogramms:
- Sanierung des Kindergartens:
Der Gemeinderat ist sich einig, die Bildungspauschale in Höhe von 24.000 € zur Sanierung des Kindergartens zu verwenden und damit zunächst als ersten Abschnitt die Dachsanierung durchzuführen. Im zweiten Abschnitt soll dann ab dem Jahr 2010 unter Einbeziehung weiterer Kofinanzierungsmittel die restliche Sanierung umgesetzt werden. Zur weiteren Abklärung soll eine gemeinsame Sitzung mit dem Kirchengemeinderat stattfinden; bis zu dieser Sitzung soll Architekt Vogel ein Konzept zur Gesamtsanierung ausarbeiten. Die Besprechung soll am 14.04.2009 um 19:00 Uhr vor Ort im Gelände des Kindergartens stattfinden.
- Energetische Maßnahmen im Schullandheim
Beschluss:
Die Infrastrukturpauschale in Höhe von 9.000 € wird zusammen mit dem Eigenanteil der Gemeinde und weiteren Mittel zum Austausch der restlichen Fenster des Schullandheimes verwendet.
- Weitere Planungen für den Pfarrstadel
Der Umbau des Pfarrstadels kann mit den Infrastrukturmitteln nicht vorgenommen werden, da die Maßnahme im Haushaltsplan bereits enthalten ist. Außerdem verspricht sich die Verwaltung eine erheblich bessere Förderung der Maßnahme mit ca. 50 % der Kosten aus dem LEADER-Plus-Programm. BM Kriz stellte den Umbauentwurf des Pfarrstadels vor. Dieser beinhaltet neben dem Einbau von Vereinsräumen weitere Lagerräume und die Umrüstung der Küche sowie die Aufnahme von Küchelagerräumen. Diese Variante wurde bereits als Bauantrag eingereicht.
In wieweit dieser Antrag verwirklicht werden kann, hängt wesentlich von der Bewilligung der Fördergelder aus dem LEADER-Plus-Programm ab. Auch die inhaltliche Ausgestaltung des Raumprogramms soll dann unter Einbeziehung der Kirchengemeinde als Eigentümer des Gebäudes noch näher festgelegt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Maßnahme wie vorgeschlagen durchzuführen.
Beschluss:
- Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag auf Umnutzung des Pfarrstadels.
- Die Maßnahme soll umgesetzt werden, wenn die Fördergelder aus dem LEADER-Plus-Programm in der vorgesehenen Höhe eingehen.
§ 3: Vorstellung des Projekts Sonnenklasse
Beschluss:
- Die Gemeinde Oggelshausen verwirklicht auf dem Dach der Grundschule das Projekt Sonnenklasse der EnBW.
- Der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 1.500 € wird finanziert.
§ 4: Weiterer Antrag des Freundeskreises auf Unterstützung des Mentorenmodells
Beschluss:
Dem Ökumenischen Freundeskreis Bad Buchau wird auf seinen Antrag vom 09.03.2009 der Betrag von 600,00 € zur Deckung der Unkosten bewilligt.
§ 5: Satzungsänderung der Friedhofssatzung
Die nachstehende Änderungssatzung wurde einstimmig beschlossen:
Gemeinde Oggelshausen
Landkreis Biberach
Vierte Satzung zur Änderung der
Friedhofssatzung Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenordnung)
vom 06.04.2009
Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz i. V. mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24.07.2000 (GBl.S.582, berichtigt S.698) in der Fassung vom 01.12.2005 (GBl.S.705) sowie den §§ 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeindrat am 06.04.2009 die nachstehende Satzung beschlossen:
§ 1 Satzungsänderung
Die Friedhofssatzung vom 26.10.1992 in der Fassung der dritten Änderung der Friedhofsordnung vom 10.10.2005 wird wie folgt geändert:
- Nach Abs. 1 wird Abs. 2 mit folgendem Text eingefügt: „Das Nutzungsrecht an Reihengräbern wird auf die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen.“
- Die Absätze 2 – 7 werden zu den Absätzen 3 - 8.
In Abs. 2 wird der Text „Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern wird auf Antrag auf die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) verliehen“ geändert in die Fassung: „Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern wird auf Antrag für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen“.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 07.04.2009 in Kraft.
§ 6: Bericht über die Verbandsversammlung des GVV Bad Buchau am 16.03.2009
In der Sitzung wurde der Kooperationsvertrag mit der Hauptschule Dürmentingen beschlossen. Dadurch ergeben sich geringere Zahlungen der Verbandsgemeinden für die Schule, allerdings in geringem Umfang.
Im zweiten Teil der Versammlung wurde durch das Ingenieurbüro Schwörer der Sanierungsumfang an den Anlagen des Abwasserzweckverbandes aufgezeigt. Für die anstehenden Arbeiten wurden drei Alternativen mit unterschiedlichem Umfang aufgezeigt. Die Verbandsversammlung entschloss sich einstimmig für die größte Variante. Diese hat einen Kostenumfang von knapp 1,6 Mio. Euro. Darin enthalten ist auch die komplette Erneuerung der Steuerungstechnik. Es erschien allen Teilnehmern sinnvoll, diese Arbeiten zusammen mit der Sanierung der Pumpen sowie der Klärbecken zu vergeben, da ansonsten die Gefahr bestanden hätte, dass die Einzelbereiche nicht optimal zusammenarbeiten und die Sanierung in mehreren Abschnitten insgesamt zu höheren Kosten führen könnte. Allerdings ist die Sanierung mit einem weiteren Anstieg der Gebühren verbunden, welcher dann in die Kalkulation ab dem Jahr 2010 mit aufgenommen werden muss.
§ 7: Neuer Kommunalvertrag mit der EnBW
Die Gemeinde bezieht aufgrund des bestehenden Kommunalvertrags elektrische Energie für die kommunalen Liegenschaften sowie die Straßenbeleuchtung von der EnBW. Der aktuelle Preis beträgt 11,5 Cent/kWh. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.12.2009. Mit Schreiben vom 04.03.2009 hat die EnBW der Gemeinde den bestehenden Vertrag fristgerecht zum 31.12.2009 gekündigt und gleichzeitig einen Anschlussvertrag für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2012 angeboten. Das Angebot gilt bis zum 26.03.2009 und geht von einem Preis von 11,8 Cent/kWh aus.
§ 8: Blumenschmuckwettbewerb
Der Gemeinderat beschloss, am Wettbewerb nicht teilzunehmen, da nur Vorgärten bewertet werden können, die von der Allgemeinheit eingesehen werden können und damit das Straßen- und Ortsbild positiv beeinflussen sollen; zudem steht zu erwarten, dass dem entstandenen Aufwand dann auch Enttäuschungen von Mitwirkenden gegenüberstehen, die für ihre Bemühungen keine Prämierung erhalten. Andererseits werden relativ geringe Sachpreise nach Beurteilung der Verwaltung nicht zu einem messbar größeren Anteil an Blumenschmuck führen.
§ 9: Bericht über die Kanaluntersuchung
BM Kriz begrüße zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Roland Zell. Er hatte die Kamerabefahrungen durchführen lassen und die Ergebnisse ausgewertet sowie Vorschläge zu einzelnen Sanierungsmaßnahmen aufgestellt.
Die im März durchgeführten Spülarbeiten und Kamerabefahrungen erbrachten neue Ergebnisse:
- Von der Königstraße existiert eine Stichleitung in Richtung Durchlass unter der L 278 außerhalb der Ortslage. Diese endet ca. 1,5 m vor dem Durchlass. Es ist möglich, hier einen Schacht zu setzen, welcher im Hochwasserfall das durch den Durchlass fließende Wasser in den Kanal und letztlich über den Überlauf zum Federsee abführt. Eine Besprechung mit dem Wasserwirtschaftsamt am 18.03.2009 ergab, dass diese Maßnahme keiner Genehmigung bedarf. Der Anschluss kann von der Gemeinde selbst geplant und durchgeführt werden. Damit besteht die Hoffnung, dass in künftigen Hochwasserlagen die Grundstücke im Bereich Haldenrain und Stiller Winkel entlastet werden können.
- Am südlichen Ende des Sportplatzes existiert ein zweiter, schadhafter Einlaufschacht, welcher durch den Straßeneinlaufschacht gespeist wird. Dieser entwässert in Richtung Storchenweg und von dort über die Regenwiesen zur ersten Brücke. Die Leitung zwischen Schacht und Storchenweg wurde gespült. Dort wurden große Mengen Kies entfernt. Durch eine Wasserführung entlang der Steinhauser Straße, einer Reparatur des zweiten Schachtes sowie einer regelmäßigen Spülung verspricht sich die Verwaltung eine Entlastung der dortigen Situation bei Starkregenfällen bzw. Tauwetterlagen.
- Im nördlichen Bereich der Regenwiesen ist ca. 2 m nach dem Durchgang unter der Steinhauser Straße ein Stutzen abgebrochen; hierüber wurde bereits berichtet. Der Stutzen wird repariert. Anschließend kann von hier aus eine weitere Befahrung durchgeführt werden.
- Unterhalb des Lagerplatzes von Max Schmid in den Regenwiesen wurde ein weiterer Schacht entdeckt. Sofern hier ausgebaggert wird, kann auch von dort aus in Richtung Römerstraße weiter befahren werden.
- Der Einlaufschacht im Verbindungsbereich zwischen Amselweg und Hochbergstraße muss mit einem anderen Deckel ausgestattet werden, um größere Wassermengen aufnehmen zu können. Sofern der Schacht in den nördlich liegenden Äckern aufgedeckt und saniert wird, kann auch von hier aus eine weitere Befahrung durchgeführt werden. Zusätzlich bietet sich der Einbau eines Einlaufschachtes im Feldweg 931 an. Einerseits könnte von hier aus eine Befahrung in Richtung Amselweg weitere Erkenntnisse bringen. Zweitens könnte hier bei gefrorenem Boden Oberflächenwasser in den Drainagesammler fließen; dadurch würden große Wassermengen gar nicht erst oberirdisch zum Amselweg gelangen.
- Östlich der Römerstraße gegenüber dem Industrieanwesen Reinhold Hepp wurde ein verdeckter Schacht gefunden. Sofern dieser mit einem Einlaufdeckel versehen wird und der Randbereich einbetoniert wird, kann dies zu einer wesentlichen Entlastung der Situation an diesem Standort führen.
Beschluss:
- Die aufgezeigten Lösungsvorschläge werden noch im Jahr 2009 verwirklicht.
- Mit der Ausführung wird die Firma Hämmerle beauftragt.
- Soweit zusätzliche Kamerabefahrungen notwendig sind, wird die Verwaltung ermächtigt, diese an die Firma Kanatec zu vergeben.
- Es handelt sich um außerplanmäßige Ausgaben.
§ 10: Bekanntgaben
Herr Klaus Funk tritt ab 01.04.2009 in die Rechte und Pflichten des gemeinsamen Jagdpachtvertrages für Herrn Franz Hummler ein.
Aufgrund der bestehenden wirtschaftlichen Schieflage hat die Bundesregierung die „Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vom 17.02.2009 beschlossen. Inhalt der Vorschrift ist die bis zum 31.12.2010 befristete Erhöhung der Vergabegrenzen für öffentliche Aufträge.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
Messstelle: Oggelshausen, L 280 innerorts
Messzeit: Mittwoch, 11.02.2009 zwischen 06:55 Uhr und 09:37 Uhr
Verstöße: bei 234 Kfz insgesamt 14 Verstöße (6 %)
Von BM Kriz wurde vorgetragen, dass insbesondere die Beseitigung von Split nach dem Winter sowohl bei der Verwaltung wie auch bei vielen privaten Grundstücksbesitzern Ärger und Aufwendungen bereitet. Eine Umstellung und Verwendung von umweltfreundlichen Salzmischungen für Streuzwecke biete sich dafür an. Damit müssten künftig keine Split-Rückstände mehr zusammengefegt werden. Als nachteilig gilt nur, dass bei bestimmten Minustemperaturen nachgestreut werden muss und das Salz seine Wirkung verliert. Für diese wenige Tage im Jahr kann aber Split beigemischt werden oder in Reinform verwendet werden.
Die EnBW hat mit Schreiben vom 19.03.2009 mitgeteilt, dass die Gemeinde Oggelshausen Jahr 2008 die Konzessionsabgabe in Höhe von 24.476,52 € erhält.
- Neue Organisation des Landratsamtes
BM Kriz verweist auf das neue Organigramm mit der Einteilung des Landratsamtes in 5 Dezernate.
§ 11: Anfragen und Sonstiges
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es weder aus dem Gremium noch aus den zuschauern Fragen.