Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 2.187.000 €
davon im Verwaltungshaushalt 1.334.000 €
im Vermögenshaushalt 853.000 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigungen) von 456.000 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 €
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H. der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H.
der Steuermessbeträge.
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