Haushaltssatzung für das Jahr 2009

§ 1 Haushaltsplan

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
  • den Einnahmen und Ausgaben von je 1.646.000 €; davon
    • im Verwaltungshaushalt 1.439.000 €
    • im Vermögenshaushalt 207.000 €
  • dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigungen) von 75.000 €
  • dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 €

§ 2 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 €

§ 3 Hebesätze

Die Hebesätze werden festgesetzt
  • für die Grundsteuer
    • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v. H.
    • für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H. der Steuermessbeträge
  • für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge.

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