Haushaltssatzung für das Jahr 2009
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
- den Einnahmen und Ausgaben von je 1.646.000 €; davon
- im Verwaltungshaushalt 1.439.000 €
- im Vermögenshaushalt 207.000 €
- dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigungen) von 75.000 €
- dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 €
§ 2 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 €
§ 3 Hebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
- für die Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v. H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H. der Steuermessbeträge
- für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge.