Haushaltssatzung der Gemeinde Oggelshausen
für das Haushaltsjahr 2010
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 22.04.2009 (GBl.S. 185) hat der Gemeinderat am 14.12.2009 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
- davon im Verwaltungshaushalt 1.470.000 €
- im Vermögenshaushalt 596.000 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) von 69.000 €
3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von -0- €
§ 2 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 €
§ 3 Hebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
1.für die Grundsteuer
- a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 330 v.H.
- b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H.
der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge.